Immer mehr Jugendliche haben ein Smartphone – teils auch schon recht früh. Doch wie sieht es mit einem Handy Ratenkauf als Minderjähriger aus, wenn das Ersparte nicht ausreicht?
Handy auf Raten als Minderjähriger: Die rechtliche Situation
Wenn Sie weniger als 18 Jahre alt sind, sind Sie nach deutschem Recht nur eingeschränkt geschäftsfähig. Kein seriöser Händler wird Ihnen ein Handy auf Raten anbieten, da Sie den dafür nötigen Vertrag nicht abschließen dürfen.
Dennoch ist es nicht unmöglich, auch unter 18 Jahren ein Handy per Ratenkauf zu erwerben. Laut BGB benötigen Sie für ein Geschäft, bei dem Ihnen nicht lediglich ein rechtlicher Vorteil entsteht, die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten. Bei einem Ratenkaufvertrag verpflichten Sie sich zur regelmäßigen Zahlung der Raten. Dies stellt einen rechtlichen Nachteil dar, die Zustimmung Ihrer Eltern ist für den Kauf eines Smartphones auf Raten also erforderlich.
Handy auf Raten als Minderjähriger: Die Praxis
In der Praxis werden die meisten Händler dennoch keinen Ratenkaufvertrag mit einem / einer Minderjährigen abschließen, da weder eine Bonitätsprüfung noch – mit Ausnahmen – ein Gehaltsnachweis möglich ist. Da Sie in jedem Fall die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten benötigen, empfiehlt es sich, diese dann auch den Handy Ratenkauf durchführen zu lassen und dann an Ihrer Stelle die Raten zu begleichen.